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Gericht für Kranverleiher wegen Kartellvorwürfen

Vier australische Mobilkran-Vermieter sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, bestimmte Kunden oder Standorte von der Erbringung von Dienstleistungen abgehalten zu haben. Zwei der Unternehmen sollen zudem versucht haben, Preise abzusprechen, so die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC).

ACCC leitete vor dem Bundesgericht ein zivilrechtliches Kartellverfahren gegen Borger Crane Hire & Rigging Services Pty Ltd, MCR Melrose Pty Ltd, Two Way Cranes Pty Ltd und Ultra-Lift Cranes Pty Ltd, alle in Sydney, ein.

Bild der Waage der Gerechtigkeit des britischen Justizministeriums

Die ACCC behauptete, die vier Unternehmen hätten gegen die australischen Kartellgesetze verstoßen, was zwischen 2020 und 2024 wahrscheinlich Auswirkungen auf Kunden und Baustellen haben werde.

„Die Vorwürfe in diesem Fall betreffen das Verhalten der größten Mobilkranunternehmen in Sydney, die regelmäßig Mobilkräne für große Infrastrukturprojekte, kleine Unternehmen und Wohnungsbauarbeiten liefern“, so Gina Cass-Gottlieb, Vorsitzende der ACCC.

„Wenn Unternehmen sich absprechen, um das Angebot zu begrenzen oder Preise festzulegen, verringert dies den Wettbewerb auf dem Markt und schadet Unternehmen und Verbrauchern.“

Laut ACCC wurden WhatsApp-Chatgruppen mit den Namen „Crane Companies“ und „Big3“ verwendet, um Baustellen oder Kunden zu identifizieren und zwischen den Unternehmen Vereinbarungen zu treffen, dass einige oder alle von ihnen diese Baustellen oder Kunden nicht mit Kränen beliefern würden.

ACCC behauptet, dass vier hochrangige Persönlichkeiten der Unternehmen in den Vorfall verwickelt seien: Shawn Borger, Generaldirektor von Borger Cranes, Gregg Melrose, ehemaliger Geschäftsführer von Melrose Cranes und dessen ehemaliger Generaldirektor Ryan Melrose, sowie Frank Zammit, Geschäftsführer von Two Way Cranes und Ultra-Lift Cranes.

Darüber hinaus erhob die ACCC Vorwürfe, dass es im Jahr 2022 drei Versuche gegeben habe, die Mietpreise für Mobilkräne und die Cross-Hire-Tarife mit konkurrierenden Kranunternehmen abzusprechen.

„Wir werden Unternehmen und Einzelpersonen weiterhin für Verhaltensweisen zur Verantwortung ziehen, die unserer Ansicht nach dem Wettbewerb und letztlich der Gesellschaft schaden“, sagte Cass-Gottlieb.

Die ACCC erklärte, sie strebe „Erklärungen, Geldbußen und Kostenaufstellungen gegen die Unternehmen und die vier leitenden Angestellten, Disqualifikationsverfügungen gegen drei der leitenden Angestellten und Compliance-Verfügungen gegen Borger Cranes, Two Way Cranes und Ultra-Lift Cranes“ an.

Die Strafen für diese Vorwürfe können zwischen Hunderttausenden und Millionen Dollar liegen.

Die ACCC erläuterte im Folgenden einige ihrer Behauptungen, die im Rahmen der laufenden Verhandlungen zwischen den Mobilkran-Vermietungsunternehmen und der Gewerkschaft der Beschäftigten im Baugewerbe, in der Forstwirtschaft und im Seeverkehr (CFMEU) über neue Tarifverträge auftraten.

„Bestimmte angebliche Vereinbarungen wurden unter Umständen getroffen, in denen Mobilkranunternehmen aufgrund der CFMEU von ihren Standorten verdrängt wurden oder die Gefahr bestand, dass sie verdrängt würden. Andere angebliche Vereinbarungen wurden unter Umständen getroffen, in denen festgestellt wurde, dass die betroffenen Kunden offene Schulden für die Vermietung von Mobilkranen hatten“, so die ACC.

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