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ERA erstellt Leitlinien zur Kohlenstoffberichterstattung

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05 Dezember 2023

Übersicht über die Geltungsbereiche und Emissionen des Treibhausgasprotokolls entlang der Wertschöpfungskette (1).png Foto: ERA

Die European Rental Association (ERA) erstellt die ersten Leitlinien zur CO2-Berichterstattung für die Gerätevermietungsbranche. Mit der Durchführung des Projekts wurde der globale Beratungsanbieter KPMG beauftragt.

Für die Gerätevermietungsbranche wird die Berichterstattung über CO2-Emissionen immer wichtiger. Verschiedene Interessengruppen erwarten oder fordern von den Unternehmen sogar, dass sie ihre Nachhaltigkeitsleistung messen, Ziele festlegen und über ihre Fortschritte berichten.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird dies für größere Unternehmen in Europa zunehmend zur gesetzlichen Anforderung.

Michel Petitjean, Generalsekretär der ERA, sagte: „Derzeit gibt es keine vereinbarte Methode zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Geräteverleihunternehmen. Diese berichten heute auf eine nicht harmonisierte und daher zwischen verschiedenen Unternehmen nicht vergleichbare Weise über ihren CO2-Fußabdruck.“

Vor diesem Hintergrund und angesichts des zunehmenden rechtlichen und sonstigen Drucks auf Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten, ist es wichtig, einen Referenzrahmen für die gesamte Vermietungsbranche zu definieren. Dies wird nicht nur der europäischen Branche zugutekommen, sondern auch als Vorbild für Gerätevermietungsunternehmen weltweit dienen.

ERA-Leitfaden zur Kohlenstoffberichterstattung

Die ERA-Leitlinien zur CO2-Berichterstattung basieren auf der Methodik des Equipment CO2 Calculator – https://equipmentcalculator.org/en – und umfassen eine Liste und Definitionen der für den Mietsektor wichtigen Treibhausgasprotokollkategorien, eine Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen in allen Kategorien der Bereiche 1, 2 und 3 (besonderes Augenmerk gilt den Kategorien des Bereichs 3) sowie einen Standardsatz von Werten für die in der Methodik verwendeten Elemente, darunter mietsektorspezifische Aktivitätsdaten und relevante Emissionsfaktoren.

Der Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf branchenspezifischen Vorgängen im Vermietungsbereich, beispielsweise:

Gerätenutzung: Um die durch die Nutzung der Geräte entstehenden Emissionen zu berechnen, ist es notwendig, die Mietdauer sowie die Art und Größe der gemieteten Geräte zu erfassen. Daraus lässt sich dann die Kraftstoffmenge berechnen, die die Geräte während der Vermietung an Kunden verbrauchen (Kraftstoff, Strom).

Nutzung verkaufter Produkte: Um die Emissionen zu berechnen, die durch die Nutzung der Geräte entstehen, nachdem diese verkauft und aus den Mietflotten genommen wurden, muss eine Methode zur Erfassung der Anzahl der verbleibenden Nutzungsstunden und der durchschnittlichen Nutzung der Geräte definiert werden.

Produktion der Ausrüstung: Die Emissionen, die bei der Produktion der Ausrüstung durch einen OEM entstehen.

Wartung und Reparaturen: Die durch die Wartung und Reparatur von Geräten entstehenden Emissionen. Dazu gehören auch die während des Reparaturprozesses entstehenden Emissionen.

Transport: Die Emissionen, die durch den Transport der Ausrüstung zu und von den Mietstandorten entstehen. Dazu gehören die Emissionen aus der ausgelagerten Lieferung und Abholung der Ausrüstung (Scope 3) sowie die Emissionen des eigenen Fuhrparks des Vermieters (Scope 1).

Abfallentsorgung: Die Emissionen, die durch die Entsorgung von Abfällen aus Mietgeräten entstehen. Dazu zählen Emissionen aus der Entsorgung von Altöl und Filtern sowie aus der Entsorgung von Altmetall und anderen Abfallstoffen.

Das Projekt wird vom ERA Sustainability Committee geleitet und der Abschlussbericht soll Mitte 2024 veröffentlicht werden.‎

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Lewis Tyler Redakteur, International Rental News Tel: +44 (0)1892 786285 E-Mail: [email protected]
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